AGB
1. Leistungsumfang
1.1 Dem Angebot liegen, falls nicht anders vereinbart, überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.
1.2 Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführlen Leistungen berechnet (§2 Nr. 2 VOB Teil B).
2. Änderung der Angebotspreise
An die Angebotspreise halten wir uns 8 Wochen gebunden. Danach kann unser Angebot nur noch mit neu zu vereinbarenden Preisen angenommen werden.
3. Zahlung
3.1 Gemäß § 16 VOB Teil B sind uns Abschlagzahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhen des Wertes der nachgewiesen vertragsgemäßen Leistungen
(zzgl. MwSt.) zu gewähren
3.2 Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu überprüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Zugang der
Schlussrechnung zu leisten.
3.3 Skontoabzüge sind unzulässig.
3.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber fälliger Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
4. Abnahme
4.1 Die Abnahme der Leistungen hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
4.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt. Sie gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung odereinen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung.
5. Gewährleistung
Es wird eine Garantie von 1 Jahr auf mechanische und drehende Teile gewährt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
6.2 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine dem Auftraggeber die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Baukörpers ausgebaut werden können, zu
gestalten und Ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
6.3 Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Sonstiges
7.1 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
7.2 Erfüllungsort ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes. Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtstand ebenfalls der unseres Betriebssitzes.
7.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.